Vertraglich handelbares Recht auf einen im voraus festgelegten Höchstzinssatz, welcher sich auf einen Referenzzinssatz bezieht. Sobald der Referenzzinssatz über den Höchstzinssatz des Cap steigt, macht der Käufer von seinem Ausübungsrecht Gebrauch und erhält die entsprechende Zinsdifferenz.