Das Börsen- und Finanzlexikon: "erster Lieferanzeige-Termin"
Frühester Zeitpunkt, an dem der Verkäufer von Futures-Kontrakten den Käufer durch die Clearing-Stelle informieren lassen kann, daß er bei Kontraktfälligkeit die physische Lieferung des Basiswertes beabsichtigt.