Das Börsen- und Finanzlexikon: "Zinsterminkontrakt"
Vertragliche Vereinbarung, ein dem Kontrakt in bezug auf Laufzeit und Verzinsung entsprechendes gleichartiges Zinsinstrument zu einem im voraus ausgehandelten Kurs an einem späteren, standardisierten Fälligkeitstag zu übernehmen bzw. zu liefern.