Deutsche Post fest – Keine Rückzahlung von Staatshilfen
Zeit: 02.09.10 14:12
FRANKFURT (dpa-AFX) – Die Aktien der Deutschen Post (DPW.ETR) haben sich am Donnerstag nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter die besseren Werte im Dax gemischt. Bis 14.10 Uhr stiegen die Papiere des Logistikers um 1,17 Prozent auf 13,405 Euro. Der deutsche Leitindex lag zeitgleich mit 0,08 Prozent im Minus bei 6.078,90 Punkten.
Wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied, darf die Post eine millionenschwere staatliche Hilfszahlung endgültig behalten. Eine erstinstanzliche Entscheidung aus dem Jahr 2008 wurde somit bestätigt. Eine vorangegangener Entscheid der EU-Kommission, wonach der frühere Monopolist 572 Millionen Euro unerlaubte Beihilfen zurückerstatten muss, ist damit hinfällig. Einschließlich Zinsen macht dieser Betrag mehr als eine Milliarde Euro aus.
Das Unternehmen begrüßte die Entscheidung: "Endlich kann dieses Verfahren beendet werden. Die EU-Kommission hatte sich in die Vorstellung verrannt, dass wir quersubventioniert werden", sagte ein Sprecher in Bonn. Im Verfahren habe sich Brüssel dann aber nicht "ganz sattelfest" gezeigt. Sie habe ihre Vorwürfe, die Deutsche Post habe staatliche Ausgleichszahlungen für ihre Tätigkeit als Universaldienst rechtswidrig für einen Preisnachlass in der Paketsparte verwendet, nicht ausreichend belegen können. "Für uns wäre eine andere Entscheidung des Gerichtshofs eine Überraschung gewesen", sagte der Postsprecher weiter.
Ein Analyst bezeichnete das Thema als "alten Hut", nachdem der Rechtsstreit schon im Jahr 2002 begonnen habe. Die Post sei schon 2008 in der ersten Instanz erfolgreich gewesen und eigentlich habe kaum jemand damit gerechnet, dass dieses Urteil vom Europäischen Gerichtshof hätte gekippt werden können. Da die Post das ursprünglich von den EU-Wettbewerbshütern eingeklagte Geld schon längst wieder zurückerhalten habe, gehe aus dem Urteil nichts Neues hervor. Für einen größeren Kurstreiber gebe die Meldung daher nicht genügend her, so der Experte./tih/ck
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