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Börsen- und Finanzlexikon


Das Börsen- und Finanzlexikon: "Barabrechnung"

Abrechnung eines Kontraktes durch Zahlung oder Empfang eines Barbetrages anstelle der physischen Lieferung des Basiswertes. Bei Futures mit Barausgleich wird der Barausgleich als Differenz zwischen dem Settlementpreis des letzten Handelstages und dem Settlementpreis des Vortages berechnet. Bei Optionen wird der Barausgleich durch die Differenz zwischen dem Ausübungspreis der Option und dem letzten Tagesendbewertungskurs des Basiswertes bestimmt.

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