Basiszinssatz:
Der Basiszinssatz ist ein in §247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelter Zinssatz. Er ist veränderlich und wird vor dem ersten Kalendertag eines neuen Halbjahres berechnet. Unverzüglich nach dem 1. Januar und 1. Juli wird der Basiszins von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Höhe des Basiszinssatzes wird an die Veränderungen des Hauptfinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank (EZB) angepasst, was bedeutet, dass der Basiszinssatz um die Prozentpunkte, um welche sich seine Bezugsgröße seit seiner letzten Veränderung geändert hat, hoch- bzw. hinuntergestuft wird. Die Bezugsgröße hierbei ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der EZB vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.